Ich erhielt in der Vergangenheit hin und wieder verdeckt den Hinweis, dass meine Blog-Themen zwar sehr praxisnah sind, im Inhalt aber zuweit an der Oberfläche bleiben. Dem kann ich nichts entgegnen. Leider aber fehlt mir die Zeit, diese Beiträge mit tiefen Details zu bestücken, zumal diese nicht ohne weitere Abhandlungen und Erklärungen verständlich wären. Weiter stell ich mir die Frage, ob solch lange Beiträge von Ihnen überhaupt gelesen würden. So bleibt es vorerst bei Beiträgen, welche der Horizonterweiterung dienen und hoffentlich den einen oder anderen Gedankengang von Ihnen veranlassen wird. Bis auf diesen vorliegenden Beitrag. In diesem Beitrag möchte ich für einmal konkrete Beispiele und Antworten auf Fragestellungen liefern.
Die Portfoliotheorie im Überblick
Herr Henry M. Markowitz veröffentlichte im Jahr 1952 seine Portfoliotheorie als Dissertation. 1990 erhielt er dafür den Nobelpreis der Ökonomie. Die Portfoliotheorie von Markowitz gehört zur Kapitalmarkttheorie. Über den Inhalt und die Zielsetzung der Portfoliotheorie lassen sich zwei Kernaussagen machen: Durch gute Diversifikation lässt sich das unsystematische Risiko gegen null reduzieren. Entsprechend geht man nur noch das systematische Risiko ein. Ein Ziel ist demnach die Risikodiversifikation. Während sich das Titelrisiko nicht linear zum Portfoliorisiko verhält, hat die Titelrendite eine lineare Beziehung zur Portfoliorendite. Ein weiteres Ziel ist demach die Nutzenoptimierung. Zwischen diesen beiden Zielen gibt es natürlich auch Grenzen, wo es zu einem Zielkonflickt kommt: Nur mit dem Marktrisiko lässt ich längerfristig keine höhere Rendite als die des Marktes realisieren. Es gibt drei relevante mathematische Kenngrössen: Portfoliorisiko (w^T*Ω*w), Portfoliorendite (w^T*μ) und die Anlegerpräferenz (meist als mathematische Funktion).
Compliance-Themen bei der praktischen Umsetzung
Will man die Portfoliotheorie als Bank in der Praxis umsetzen und bspw. als Produkt den Kunden anbieten, so müssen ein paar wichtige Anfordrungen/Restriktionen beachtet und eingehalten werden. Die Portfoliotheorie kann man als Bank sinnvollerweise nur im Rahmen eines Vermögensverwaltungsauftrages (VVA) umsetzen.
FINMA-RS, Eckwerte zur Vermögensverwaltung
- Nicht wirtschaftliche Umschichtungen (sog. Churning) sind zu unterlassen.
- Der Vermögensverwalter stellt sicher, dass Anlagen dauernd mit den Anlagezielen und -beschränkungen übereinstimmen.
- u.v.m.
Richtlinie für Vermögensverwaltungsaufträge der SBVg
- Es braucht eine profesionelle Organisation (u.a. Gewaltentrennug).
- Die Bank vermeidet Klumpenrisiken in den VAA durch ausreichende Diversifikation.
- Aufgrund eines VVA dürfen keine Kredite aufgenommen oder potentielle Soll-Positionen eingegangen werden.
FINMA-RS, Operationelle Risiken Banken, Anhang 1, Qualitative Grundanforderungen
Dort steht im Abs. 4: „Banken müssen die operationellen Risiken aus all ihren Aktivitäten, Produkten, Prozessen und Systemen identifizieren und beurteilen können. Vor einer Veränderung der Struktur von Aktivitäten, Produkten, Prozessen und Systemen sind diese mit Blick auf ihre operationellen Risiken adäquat zu beurteilen.“ Die nachfolgende Abbildung enthält einen möglichen Risikokataster nach den Kategorien von Anhang 2 des besagten Rundschreibens. In der letzten Spalte stehen Beispiele und Bemerkungen in Bezug auf die Umsetzung der Portfoliotheorie als VVA (zum Vergrössern anklicken):

